Nur Verwarnung für Katzenkillerin von Augsburg

Nach den Bewährungsstrafen im „Allgäuer Tierskandal“ nun also das nächste Skandalurteil – diesmal gegen die „Katzenkillerin von Augsburg“.

Der Jägerin war eine Hauskatze in ihre Lebendfalle geraten – woraufhin sie sie mit drei Schüssen in den Kopf einfach tötete. Anschließend schleifte sie die noch lebende, an einer schweren Kopfverletzung leidende, sterbende Katze über eine Wiese und schließlich wurde sie im Wald verscharrt.

Szenen, wie sie leider ganz sicher nicht zum ersten Mal vorkamen – aber zum ersten Mal, endlich dokumentiert wurden. Ein Video, das die ganze, grausame Tötung zeigt, wurde an die SOKO Tierschutz weitergeleitet und von ihr veröffentlicht.

Klarer könnte eine Beweislage also nicht sein, und dennoch: Nur eine Verwarnung. Erst wenn sie wieder bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erwischt würde, würde eine Geldstrafe – eine Geldstrafe! – von 50 Tagessätzen fällig.

Dabei erlaubt § 17 Tierschutzgesetz – der immer noch viel zu wenig Strafe vorsieht – wenigstens bis zu 3 Jahre Haft für Straftäter:innen, die vorsätzlich und ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier töten.

Warum wird dieses Strafmaß nicht ausgeschöpft?
Warum nicht, in einem solch klaren Fall?
Warum nicht, noch dazu im Falle einer Katze, für die ja in der Gesellschaft zumindest noch etwas mehr Liebe und Respekt vorherrscht als für die sog. „Nutz“tiere oder Wildtiere?
Warum nicht, noch dazu im Falle einer HAUS-Katze, die also ein Halsband hatte und somit klar erkennbar auch eine menschliche Familie?

Diese Verwarnung ist schlicht ein Skandal. Und ein Signal an die ganze Jagdlobby: Macht ruhig so weiter…

Denn die Wälder sind voll von solchen Fallen – und tausende von Hauskatzen verschwinden jedes Jahr wer weiß wohin. Die bayerischen Gesetze enthalten keine Informationspflicht gegenüber Katzenbesitzer:innen im Falle einer Tötung durch Jäger:innen. Ab einer Entfernung von 300 Metern von Wohnhäusern gilt praktisch eine Feuer-frei-Zone und auch Katzen tragen eine Zielscheibe auf der Stirn.

Wir fordern: Weg mit dieser Regelung! Und Fallen- und Hobbyjagd endlich verbieten!

Tiere töten ist weder ein „Sport“ noch ein „Hobby“!