Und noch ein Urlaub: Wulffs Deal mit der „Hannover Rück“-Gruppe

Wie zu erwarten, gibt´s schon wieder Neuigkeiten aus der Raritätensammlung der niedersächsischen Landesregierung unter ihrem ehemaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff. Zur Abwechslung ist einmal die Versicherungsbranche im Spiel, deren Vorstandschef in einem Brief vom 18.09.2007 daran erinnerte, Wulff habe ihn „bei verschiedenen Gelegenheiten ermuntert“, sich an ihn zu wenden, „wenn Not am Mann“ sei. Und Letzteres war offensichtlich der Fall, denn bereits drei Tage später sollte im Bundesrat über Besteuerungspläne abgestimmt werden. Schon am 17.09. war Finanzminister Möllring von der „Hannover Rück“ angeschrieben und gebeten worden, er möge doch die angekündigten Steuerbelastungen für die Branche verhindern helfen. Wie in Bayern gab es offenbar auch in Niedersachsen massiven Lobby-Druck! Nach dem Motto „gewusst wie“, wurde noch nachgeschoben, auch Länderinteressen seien „massiv berührt“…

Und siehe da: Entgegen der Entscheidung des Kabinetts, sich nicht an die Seite Bayerns zu stellen, stimmte der Vertreter des Landes beim Bund so, wie es die „Hannover Rück“ gewünscht hatte – „Auf Veranlassung des Ministerpräsidenten“, so Möllring kürzlich auf Befragung.

Aber wie es sich gehört, muss man sich ja für einen solchen Liebesdienst erkenntlich erweisen. Dies geschieht am besten durch die Einladung zu einem Urlaub – wie bekannt, war es die Spezialität des Herrn Wulff, „Urlaub bei Freunden“ zu machen. Im Jahr 2008 ging´s also auf ins schöne Italien, um sich vom damaligen Aufsichtsratschef des Versicherungskonzerns verwöhnen zu lassen.

Nun darf man gespannt sein, ob es sich bei der Kungelei um einen „strafrechtlich relevanten Vorgang“ handelt, wie von der Opposition gemutmaßt. Fortsetzung der Affäre also garantiert.

Es stellt sich auch einmal mehr die Frage, ob es gerechtfertigt war, dass das Bundespräsidialamt Anfang März dieses Jahres Wulff den „Ehrensold“ von 199 000 Euro jährlich zusprach, da er aus politischen (und nicht aus privaten) Gründen zurückgetreten sei. Nun hat der Herr mit der nicht unbedingt „ehrenhaften“ Vergangenheit bis ans Lebensende ausgesorgt. Wie schön für ihn, zumal ihm auch Dienstwagen und Büro zur Verfügung stehen.

Sollten sich noch strafrechtliche Vorwürfe ergeben, wäre es wohl mehr als angebracht, den (Un-)Ehrensold erneut einer Überprüfung zu unterziehen – nicht zuletzt, um dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger Genüge zu tun.