Jagdgegner siegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Jagd auf meinem Grundstück – Nein danke!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26. Juni 2012 sein Urteil, dass die in Deutschland vorgeschriebene Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Damit wiederholte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ihr Urteil von 1999 im Falle eines französischen Klägers, der sich in unserem Nachbarland Frankreich gegen die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gewehrt hatte.

Das am 26. Juni 2012 gesprochene Urteil dürfte dazu führen, dass das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze in Kürze reformiert werden. Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften in Deutschland wird den Jägern nicht schmecken, aber zig Tausenden von Wildtieren das Leben retten.