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Rassespezifische Hundegesetzgebung in Deutschland

Seit über 15 Jahren gibt es in Deutschland rassespezifische Hundegesetze – in jedem Bundesland ein eigenes und obendrauf noch ein Bundesgesetz zum Verbot der Einfuhr bestimmter Hunderassen aus dem Ausland.

Wie kam es dazu?

Am 26. Juni 2000 kam es in Hamburg zu einem tödlichen Hundeangriff auf den 6-jährigen Volkan. Dieser tragische Vorfall war der Auslöser, eine zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Jahre andauernde Debatte um eine „Kampfhundeverordnung“ zu beenden, und schnellstmöglich „Gefahrhunde-Gesetze“ aus dem Boden zu stampfen. In jedem Bundesland wurde ein eigenes Gesetz zur Abwehr von Gefahren durch Hunde erlassen.

Entgegen des fachlichen Rates von Ethologen, Hundesachverständigen und Wissenschaftlern konzentrierte man sich auf die Herkunft der Hunde, also deren Rasse. Es gab und gibt keine wissenschaftlich belegte Grundlage dafür, bestimmte Hunderassen als „gefährlich“ anzusehen – im Gegenteil, sämtliche Experten sind der Meinung, dass die Gefährlichkeit und/oder Aggression eines Hundes nicht in der Rasse, sondern in seiner Sozialisation, der Erziehung und der Behandlung begründet ist.

Diese Expertenmeinungen wurden und werden in den Länderparlamenten bis heute ignoriert. Lediglich in Niedersachsen wurde die Rasseliste im Jahr 2003 abgeschafft, und 2011 ein modernes Hundegesetz, basierend auf der Sachkunde des Halters und der Begutachtung des Einzelfalls, installiert – ohne dass die Zahlen der Beißvorfälle rasant angestiegen sind.

Was sind die Auswirkungen?

Die rassespezifischen Hundegesetze entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage und belegen Hunde eines bestimmten Typs mit tierschutzrelevanten Härten. So müssen diese Hunde in einigen Bundesländern mit Maulkorb und kurzer Leine geführt werden, wenn sie keinen positiven Wesenstest vorweisen können. In einigen Bundesländern ist die Haltung bestimmter Hunderassen verboten – die Tiere werden beschlagnahmt und im Tierheim untergebracht. Eine Vermittlung ist nicht möglich. Besitzer der von den Rasselisten betroffenen Hunde werden mit Auflagen, z. B. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, vielfach höhere Hundesteuern, Sachkundenachweis usw., belastet.

Die Zahlen in den Beißstatistiken, die von den Bundesländern geführt werden müssen, zeigen, dass die Gesamtzahl der Beißvorfälle sich durch die Gesetze nicht geändert hat. Die gelisteten Rassen sind in den Statistiken zumeist in den unteren Rängen zu finden.

Letztendlich bewirken die Gesetze nicht das, wofür sie geschaffen wurden: sie sorgen nicht für die Sicherheit der Öffentlichkeit! Sie sorgen lediglich dafür, dass Hunde und Hundehalter diskriminiert und kriminalisiert werden. Zudem bewirken sie hohe Kosten für Kontrollen, Verwaltungsaufwand sowie die Unterbringung und Versorgung von beschlagnahmten Hunden, die aufgrund der hohen Auflagen kaum eine Chance haben, die Tierheime wieder zu verlassen.

Lösungen?

Verschiedene Vereine, Organisationen und Einzelpersonen haben es sich zur Aufgabe gemacht, gegen diese Gesetze anzugehen. So auch die IG Gegen Rasselisten – ein sich in der Gründung befindender Verein, in dem auch unser Parteimitglied Svenja Walter aktiv tätig ist. Die Zielsetzung der IG Gegen Rasselisten ist, durch Aufklärung, Information und Sachkunde das Bewusstsein der Öffentlichkeit gegenüber dieser unsinnigen Gesetzgebung zu fördern.

Die Ziele sind:

1. Das Bild der „blutrünstigen Bestie“ aus den Köpfen der Menschen verschwinden zu lassen, und den Menschen zu zeigen, dass diese Hunde ganz normale Hunde sind.

2. Die Medien zu veranlassen, ihre Berichterstattung objektiv zu gestalten – nicht jeder Hundebiss ist eine „mörderische Attacke durch einen blutrünstigen Kampfhund“.

3. Die Politik endlich zu der Einsicht zu bewegen, dass ihr jahrzehntelanges Festhalten an einer falschen Gesetzgebung dem Schutz der Gesellschaft nicht dienlich ist.

Es ist an der Zeit, sich von der pauschalen Vorverurteilung bestimmter Hunderassen und -typen zu verabschieden. Der Halter ist in die Verantwortung zu nehmen – durch den Nachweis der Sachkunde, einen Hund führen zu können, um somit eine Gefährdung anderer Personen oder Tiere auszuschließen. Ein modernes und wirksames Hundegesetz, welches die Gesellschaft vor Angriffen durch Hunde beschützen soll, muss auf die Begutachtung und Bestrafung des Einzelfalls und das Verantwortungsbewusstsein des Halters aufgebaut sein – nicht auf die pauschale Vorverurteilung bestimmter Rassen.

Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht in der Rasse begründet, sondern immer nur in dem individuellen Tier.

Mehr Informationen sind unter www.gegenrasselisten.de nachzulesen.