Ausnahmezustand

Die Ausnahme ist die Regel. Wenn es einen Satz gibt, der in Sachen Tierschutz in Europa und seinen Staaten ausnahmslos passt, dann ist es dieser.

Beispiel 1 (Tierversuche): Nach jahrzehntelangem Kampf von Tierschützern wurde es im März 2009 in der EU verboten, Kosmetik an Tieren zu testen. Im März kommenden Jahres soll die letzte Stufe des Vermarktungsverbots in Kraft treten, die auch solche Produkte erfasst, für die außerhalb der Union Versuchstiere „verbraucht“ werden. Doch die EU-Kommission plant bereits jetzt Ausnahmemöglichkeiten, damit die Hersteller von Schönheitsmitteln den ohnehin nicht mehr überschaubaren Markt weiterhin unablässig mit „innovativen“ Artikeln überschwemmen können. In der grausamen Konsequenz bedeutet das Leid und Tod für Zigtausende Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse und Ratten. (Artikel hier weiterlesen)