Europäischer Gerichtshof urteilt: Veggie-Produkte dürfen Wurst, Burger etc. heißen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Pflanzliche Produkte dürfen weiterhin „Burger“, „Wurst“ oder „Steak“ heißen. Zu beachten ist dabei nur, dass die tatsächlichen Inhaltsstoffe klar gekennzeichnet sind und Verbraucher:innen nicht in die Irre geführt werden.
Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg, der die Rechte von Unternehmen in der EU stärkt, die pflanzliche Alternativen herstellen.
Durch klare Kennzeichnung bleibt der Schutz der Verbraucher:innen gewährleistet, während gleichzeitig der Markt für pflanzliche Produkte wachsen kann.

Dass es sich dabei längst um keine Nische mehr handelt, zeigt der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage: Im Jahr 2023 stieg laut Statistischem Bundesamt die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland um 16,6 % im Vergleich zum Vorjahr und hat sich seit 2019 sogar mehr als verdoppelt (+113,8 %). Insgesamt wurden 121.600 Tonnen Fleischersatzprodukte produziert. Gleichzeitig verringerte sich der Fleischkonsum pro Kopf weiter und lag 2023 bei 51,6 Kilogramm, was einen Rückgang von knapp 12 % gegenüber 2019 darstellt.

Wir unterstützen die Entscheidung des EuGH, denn sie fördert nicht nur die Transparenz, sondern unterstützt auch den Umstieg auf nachhaltigere Ernährungsweisen und die Abschaffung der agrarindustriellen Tierhaltung und
-tötung.