Grundschleppnetzfischerei verbieten!

Auf der neunten Weltkonferenz „Unser Ozean“ im April kündigte der griechische Ministerpräsident Mitsotakis an, dass Griechenland als erstes Land der EU die Grundschleppnetzfischerei in den landeseigenen Meeresschutzgebieten bis 2026 verbieten wird. Bis 2030 soll sich das Verbot auf alle Meeresschutzgebiete ausweiten.

Grundschleppnetze sind eine Form der Fischerei, bei der ein schweres Netz über den Meeresboden geschleppt wird, um Fische einzufangen. Diese Fischereiform hat jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf marine Ökosysteme:

– Meeresbodenzerstörung: Grundschleppnetze zerstören den Meeresboden, indem sie Korallenriffe, Seegraswiesen und andere empfindliche Lebensräume zerreißen und abtragen.
– Beifang: Die Verwendung von Grundschleppnetzen führt häufig zu einem hohen Beifang, was bedeutet, dass nicht-zielgerichtete Arten, darunter viele gefährdete Arten, versehentlich gefangen und als „Abfall“ wieder über Bord geworfen werden. Meist überleben die beigefangenen Tiere den Fang und Rückwurf nicht oder werden dabei schwer verletzt.
– Überfischung: Da Grundschleppnetze große Mengen an Fischen auf einmal fangen können, tragen sie oft zur Überfischung bei, was bedeutet, dass die Fischbestände schneller dezimiert werden, als sie sich erholen können.
– Tierquälerei: Fische verfügen über ein vergleichbares Schmerzempfinden wie Säugetiere. In zahlreichen Studien wurde bereits belegt, dass Fische über Nozizeptoren im Kopfbereich verfügen und somit negative Reize wahrnehmen können.
– Umweltverschmutzung: Jedes Jahr gehen unzählige Fischfanggeräte verloren oder werden zurückgelassen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie bereits im Februar ein Maßnahmenpaket für Fischerei und Meeresschutz vorgelegt, in welchem sie den Vorschlag vorbrachte, die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 zu verbieten. Das wesentlich stärker als Deutschland von der Fischerei abhängige Griechenland setzt diese Maßnahme nun schon vor der endgültigen Entscheidung des Vorschlags der EU-Kommission um und verdeutlicht damit die Dringlichkeit des Verbotes von Grundschleppnetzen.