Stellungnahme der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Anfang 2024 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der neue Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Nachdem der Tierschutz neben dem Fokus auf Mensch und Umwelt eines unserer Kernthemen darstellt, haben wir uns diesen Entwurf detailliert angesehen.

Unser Bundesvorstand fasst die Position der Partei so zusammen:

“Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Novellierung des Tierschutzgesetzes und sehen im neuen Entwurf auch viele Aspekte, die sicherlich dazu führen können, dass für mehr Tierschutz gesorgt wird. Beispielhaft zu nennen sind dabei die Schaffung des Amts des:der Bundesbeauftragten für Tierschutz oder das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten. Doch leider muss man dabei auch feststellen, dass einige Bereiche entweder gar nicht oder nur unzureichend behandelt werden, wie beispielsweise Tierversuche oder Wildtiere in Gefangenschaft. Kurz zusammengefasst also ein Anfang, aber leider bei weitem nicht ausreichend.”

Im Vergleich zu aktuell geltendem Recht kann man zum Schluss gelangen, dass es sich um Verbesserungen zum Wohl der Tiere handelt. Dies darf jedoch niemals als alleinige Aussage stehen gelassen, da es ebenso wichtig ist, dass die Maßnahmen in vielen Belangen noch verbessert oder gar überhaupt aufgenommen werden müssen. Von echten Tierrechten ist der vorliegende Entwurf weit entfernt.

Das Problem wird zudem sein, dass das in Aussicht stehende Gesetz mit Sicherheit für viele Jahre wieder nicht angerührt wird und damit weiterhin zu viel Leid für Millionen von Tieren führt. Man wird sich darauf ausruhen, ohne den wirklich notwendigen Fortschritt angegangen zu sein.

Im Folgenden gehen wir daher auf ein paar Aspekte, die wir als dringend anzupassen erachten, detaillierter ein.

Massentierhaltung

Das neue Gesetz ignoriert die dringende Notwendigkeit, die Massentierhaltung zu beenden! Diese führt nicht nur zu großem Tierleid, sondern gefährdet auch Umwelt und Gesundheit.

Wir fordern daher die Berücksichtigung der Massentierhaltung als Ganzes im Tierschutzgesetz, sodass das Leiden von Millionen von Tieren reduziert und die Umweltbelastung verbessert werden kann.

Verbandsklagerecht

Das Fehlen eines starken Verbandsklagerechts bedeutet, dass Tierschutzorganisationen nicht effektiv gegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgehen können. Durch ein gut ausgearbeitetes Verbandsklagerecht wäre es deutlich einfacher möglich, Tierschutzverstöße zu ahnden und so für mehr Tierwohl zu sorgen.

Wir fordern daher, dass das Verbandsklagerecht als eigener Punkt in das neue Tierschutzgesetz aufgenommen wird.

Anbindehaltung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Begrenzung der Anbindehaltung von Nutztieren sind unzureichend und lassen Millionen von Tieren weiterhin unter qualvollen Bedingungen leiden. Grundsätzlich sei ein Verbot natürlich zu befürworten, nur leider bleibt durch den neuen Entwurf weiterhin die grundsätzliche Möglichkeit zur regionalen Anbindehaltung bestehen.

Wir fordern daher dringend, dass die tierquälerische Anbindehaltung in jeglicher Form verboten wird – zeitnah!

Tierversuche

Obwohl Tierversuche immenses Tierleid verursachen und ihre Ergebnisse nicht verlässlich auf den Menschen übertragbar sind, ignoriert der Gesetzentwurf das Thema komplett. Nicht einmal die per Rechtsgutachten belegten Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie werden korrigiert.

Wir fordern daher, dass Tierversuche verboten und stattdessen moderne, tierleidfreie Forschungsmethoden stärker gefördert werden. Tiere dürfen nicht länger als „Versuchskaninchen“ missbraucht werden!

Qualzuchten

Grundsätzlich begrüßen wir das vorgesehene Zucht-, Ausstellungs- und Werbeverbot in §11b und das Online-Handelsverbot in §11d für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen ausdrücklich.

Die Möglichkeit, Rassen und Linien durch eine Verordnung zu verbieten, ist zu begrüßen, da viele Zuchten durch Inzucht geprägt sind und zu physisch und psychisch gesunden Tieren in der Zucht führen.

Inakzeptabel ist jedoch die Übergangsfrist von 15 Jahren, da dies zu weiterem Leid für viele Tiere führt und nicht im Verhältnis steht, um die Zucht anzupassen. Weiterhin ist es problematisch, die Entscheidung über die Feststellung von Qualzucht den Vollzugsbehörden zu überlassen, da diese bereits überlastet sind und vor eine kaum zu bewältigende weitere Herausforderung gestellt werden.

Wir fordern daher trotz der positiven Aspekte eine Überarbeitung vor allem der Übergangsfrist sowie des Vorgehens der Qualzucht-Feststellung.

Zirkusse

Wir freuen uns darüber, dass es nun verboten werden soll, einige Tiere nicht mehr mitführen zu dürfen, dazu zählen

  • Giraffen,
  • Elefanten,
  • Nashörner,
  • Flusspferde,
  • Primaten,
  • Großbären,
  • Großkatzen und
  • Robben.

Für all diese Tiere denken wir, wird diese Novellierung einen positiven Effekt haben.

Nur leider ist diese Liste wirklich nur auf diese wenigen Tierarten beschränkt. Das hat zur Folge, dass es weiterhin erlaubt sein wird, unglaublich viele Tierarten unter unmöglichen Umständen im Rahmen eines Zirkus mitzuführen. Dazu zählen beispielsweise

  • Reptilien,
  • Kleinkatzen,
  • Vögel,
  • Zebras,
  • Kängurus,
  • Hunde und
  • Delfine.

Tiere gehören nicht in den Zirkus und sollten nicht für unsere Unterhaltung leiden müssen.

Wir fordern daher ein generelles Verbot des Mitführens und Einsatzes von Tieren im Rahmen eines Zirkus, einer Tiershow oder in Delfinarien!