Totschlagfalle: Fuchs musste von seinen Qualen erlöst werden

Obwohl das Aufstellen von Totschlagfallen seit vielen Jahren verboten ist, musste in dieser Woche ein junger Fuchs, der in einer Totschlagfalle mit dem Kopf fest hing, von seinen Qualen befreit und erschossen werden. Das Tier schrie jämmerlich, so die Zeugen…

Laut Pressebericht „handele es sich bei dem Vorfall um mindestens einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.“

Es ist für einen Menschen mit Gerechtigkeitssinn absolut nicht nachvollziehbar, dass sadistische Tierquälereien wie diese nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Taten wie diese bedürfen einer harten Strafe, damit Menschen in Zukunft vor solchen bestialischen Tierquälereien halt machen.

Ein Gedanke drängt sich jedoch auf: Welches Strafmaß würde die deutsche Rechtssprechung verhängen, wenn anstelle des Fuchses eine streunende Katze oder ein streunender Hund in die Totschlagfalle geraten wären? Beides wäre möglich gewesen…