Verhandlung bezüglich Zulassung der Verbandsklage gegen die tierschutzwidrigen Kälbertransporte ab Baden-Württemberg

VGH Mannheim am 01.08.2024

Am 01.08.2024 fand die Verhandlung gegen die Entscheidung in Sachen „Reichweite der Verbandsklagebefugnis anerkannter Tierschutzorganisationen; Anforderungen an den Transport nicht abgesetzter Kälber“ (Streitgegenstand) vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim statt.

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, schließlich geht es darum, ob der „Bund gegen den Mißbrauch der Tiere“ ein Verbandsklagerecht hat, das weit genug reicht, um die Transporte nicht abgesetzter Kälber aus Tierschutzgründen zu verbieten.

Gleich vorweg: die Entscheidung wurde bei diesem Termin noch nicht bekannt gegeben.

Unser Mitglied Susanne Kirn-Egeler, die sich bei X-Orga seit Jahren gegen die Kälbertransporte einsetzt, war bei der Verhandlung anwesend. „Bedauerlicherweise wird der Klage wohl nicht stattgegeben werden“, so die Meinung von Susanne Kirn-Egeler.

Dennoch kamen vom Gericht interessante Aussagen zu den umstrittenen Transporten. Demnach gibt es wohl doch Möglichkeiten, die Kälbertransporte heute schon zu unterbinden. So ergingen lt. Susanne Kirn-Egeler, folgende Aussagen:

Die Beschlüsse des VG Sigmaringen (vom 17.12.2020) und des VGH Mannheim (vom 21.12.2020) zu den Kälbertransporten (jeweils: Verpflichtung zur Abfertigung der Transporte) könnten vom Landkreis Ravensburg überinterpretiert worden sein. Denn etwaige Verstöße gegen die EU-Tiertransportverordnung wurden hier hingenommen, nur um den Beschluss im Hinblick auf das Transportfahrzeug umsetzen zu können.

Ganz wichtige Erkenntnis:
Die Möglichkeit zum tierschutzrechtlichen Einschreiten gegen einen Transport ist UNABHÄNGIG von der formalen Abfertigungsprüfung.

Sollte sich bei einer Prüfung also herausstellen, dass das Transportfahrzeug nicht über eine Einrichtung verfügt, die den Tierbabys die notwendige Milch oder Milchaustauscher zur Verfügung stellen kann (und das kann zurzeit keines der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge), kann der Transport aufgrund des Verstoßes gegen die EU-Tiertransportverordnung verboten werden.

Diese Erläuterungen des Gerichts lassen hoffen. Gemeinsam mit X-Orga wird auch die „Partei Mensch Umwelt Tierschutz“ mit diesen Erkenntnissen die Verbote von Transporten nicht abgesetzter Kälber beim BMEL und MLR BaWü fordern. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür liegen vor!